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Vorbereitendes Verfahren

Vorbereitendes Verfahren

Vorbereitendes Verfahren 2027

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum vorbereitenden Verfahren 2027 der CO2-Differenzverträge. Eine Teilnahme ist bis zum 14.12.2026 (materielle Ausschlussfrist) möglich. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 19. Oktober 2026 das vorbereitende Verfahren (kurz: Vorverfahren 2027) für das Gebotsverfahren 2027 der CO2-Differenzverträge gestartet. Das vorbereitende Verfahren hat zum Ziel, Informationen zu gewinnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv und bedarfsgerecht ausgestalten zu können. Interessierte Unternehmen müssen im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens Informationen zu ihrem geplanten Vorhaben übermitteln, um am nachfolgenden Gebotsverfahren teilnehmen zu können. 

Im Vergleich zur Gebotsrunde 2026 wird das Fördervolumen nun auf drei technologiespezifische Grund-Fördervolumina aufgeteilt: ein CCU/CCS-, ein Wasserstoff- und ein Prozesswärme-Fördervolumen. Hierbei erfolgt die Zuordnung zu den Fördertöpfen in erster Linie über die im Muster-Förderaufruf aufgeführten Referenzsysteme (Anhang 1); für das Wasserstoff-Fördervolumen ist optional eine Opt-In-Möglichkeit vorgesehen.

Unternehmen, die bereits am Gebotsverfahren 2026 teilgenommen haben, können durch eine einfache Bestätigungserklärung am Vorverfahren 2027 teilnehmen. Die Verfahrensregeln für das Vorverfahren 2027 wurden am 19. Oktober ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Konsultation

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) führt vom 26. Oktober bis einschließlich 14. Dezember 2026 eine öffentliche Konsultation durch. Ziel ist es, Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich zur geplanten Überarbeitung des Programms zu äußern. Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist ausschließlich über das dafür vorgesehene Onlineformular möglich. (Sie können im Fragenkatalog zur Konsultation alle im Rahmen der Konsultation gestellten Fragen einsehen.) Insbesondere soll die Konsultation dazu beitragen, dass das Auktionsdesign des Förderprogramms den Anforderungen, die sich den Unternehmen in der Praxis stellen, gerecht wird.

Das BMWE bittet daher interessierte Industrie- und Beratungsunternehmen, Verbände, NGOs, Forschungseinrichtungen, sonstige Organisationen und natürliche Personen im Rahmen des Konsultationsprozesses um Stellungnahme. 
Das Konsultationsschreiben können Sie hier herunterladen (PDF). 

Das vorbereitende Verfahren 2027 auf einen Blick

Webinare

Begleitend zum Vorverfahren 2027 bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zwei Webinare in der Veranstaltungsreihe „Digitale Sprechstunde zu den CO2-Differenzverträgen“ an. Interessierte haben hier die Möglichkeit, sich über verschiedene Aspekte des Vorverfahrens 2027 zu informieren und Fragen zu stellen.

Die jeweils einstündigen Webinare widmen sich unterschiedlichen Schwerpunktthemen. Das erste Webinar zum Thema „ Auktionsmechanismus und Fördertöpfe“ fand am 27. Oktober statt. Hier finden Sie die Aufzeichnung des Webinars und die Webinarfolien.

Am 3. November 2026 um 11:00 Uhr folgt das zweite Webinar mit dem Titel „Crashkurs CCfD: Von der Projektidee zum Förderantrag“. Bitte melden Sie sich unter folgendem Link dazu an:

https://register.gotowebinar.com/register/1485736435612250968

Beide Webinare gliedern sich in einen etwa 20-minütigen Fachvortrag und eine Fragerunde, in der die Teilnehmenden ihre Fragen anonym über die Chatfunktion stellen können. Darüber hinaus beantworten die Referierenden Fragen, die bereits im Vorfeld über das E-Mail-Postfach eingereicht wurden.

Alle Fragen – auch jene, die während der Webinare aus Zeitgründen nicht beantwortet werden können – werden im Nachgang schriftlich beantwortet und in anonymisierter Form auf der Website in der Rubrik das Fragen aus den Gebotsrunden veröffentlicht.

Beide Webinare werden aufgezeichnet. Die Mitschnitte stehen zeitnah nach dem jeweiligen Termin auf dieser Website zur Verfügung, sodass Interessierte die Veranstaltung auch nachträglich ansehen können.

Unterlagen

Die Unterlagen für das Vorverfahren 2027 stehen in unserem Dokumentenbereich zur Verfügung. Sie beziehen sich auf Art und Umfang des geplanten Vorhabens, das gewählte Referenzsystem und die erwarteten Kosten. Durch Hinweise an die Unternehmen vor dem Start des Gebotsverfahrens haben diese die Möglichkeit, ihre Vorhaben an die Anforderungen des Gebotsverfahrens anzupassen.

Bei der Antragseinreichung zu beachten sind die Vorgaben der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen der EU (KUEBLL). Diese sind  auf dem Rechtsportal der Europäischen Union veröffentlicht.

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