wird geladen

Gebotsverfahren 2026 | Gebotsrunde

Gebotsverfahren

Neue Chance auf den Abschluss eines CO2-Differenzvertrags

Im Gebotsverfahren 2026, das am 5. Mai 2026 gestartet ist, können sich Unternehmen mit ihren Projekten um eine Förderung bewerben. Das Förderprogramm hat sich dabei in einigen Punkten weiterentwickelt. Alle relevanten Informationen finden Sie hier.

Seit dem 5. Mai und bis einschließlich 7. September 2026 können sich Unternehmen um einen CO2-Differenzvertrag bewerben. Dabei müssen sie für ihr Projekt einen Antrag einreichen, der einen Gebotspreis für die Mehrkosten zur Vermeidung einer Tonne CO2 enthält. Dieser Gebotspreis ist maßgeblich für die Förderkosteneffizienz, die das zentrale Kriterium für das spätere Ranking der Vorhaben bildet: Je höher die Förderkosteneffizienz, desto größer die Chancen, einen Zuschlag zu bekommen.

Alle notwendigen Dokumente zur Teilnahme am Gebotsverfahren 2026 stehen auf einer eigenen Übersichtsseite zur Verfügung. 

Am Gebotsverfahren 2026 können nur Vorhaben teilnehmen, die im vergangenen Jahr am entsprechenden vorbereitenden Verfahren (Vorverfahren) 2026 teilgenommen haben. Das Gebotsverfahren baut nicht nur auf diesem auf, sondern auch auf Informationen, die im Rahmen einer öffentlichen Konsultation sowie im ersten Gebotsverfahren gesammelt worden sind. Es handelt sich um ein lernendes Förderprogramm, das kontinuierlich weiterentwickelt werden wird.

Das Gebotsverfahren 2026 auf einen Blick

Kurz erklärt: So funktioniert das Auktionsverfahren

Kein Update verpassen!

Melden Sie sich für unsere Mailingliste an:

Kreis der möglichen Förderbereiche wurde erweitert

So wurde unter anderem der Kreis der möglichen Förderbereiche erweitert. Förderfähig sind nun beispielsweise Technologien zum Abscheiden, Nutzen und Speichern von Treibhausgasen (CCU/CCS) sowie reine Industriedampfprojekte. Zudem gibt es auch die Möglichkeit der Teilförderung der Produktion.

Darüber hinaus wurden die Mindestanforderungen an die zu erreichende Minderung von Treibhausgasemissionen angepasst, die Regeln zum Verschieben des operativen Beginns flexibler gestaltet und die Höhe potenzieller Rückzahlungen begrenzt. Ziel der Änderungen ist es, den Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben und ihnen damit die Umsetzung ihrer Vorhaben zu erleichtern.                  

Weitere Anpassungen und Vereinfachungen gegenüber der ersten Gebotsrunde im Jahr 2024 können Sie der Änderungsübersicht entnehmen, die Sie ebenfalls auf der Dokumentenseite zum Gebotsverfahren 2026 finden.

Neuigkeiten zum aktuellen Gebotsverfahren und den CO2-Differenzverträgen finden Sie regelmäßig und rechtzeitig im Bereich "Aktuelles" – dort können Sie auch einen RSS-Feed mit allen Neuigkeiten abonnieren.