Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge startet
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Förderaufruf
Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge startet
05.05.2026 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startet heute das Gebotsverfahren 2026 für CO2-Differenzverträge. Flexiblere Förderbedingungen sollen Unternehmen mehr Planungssicherheit geben. Eine Bewerbung ist bis einschließlich 7. September 2026 möglich.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren. So schafft es Planungs- und Investitionssicherheit für Branchen wie die Papier-, Chemie-, Metall-, Glas- und Zementindustrie.
Die Architektur des Programms ist im Vergleich zum Gebotsverfahren im Jahr 2024 deutlich technologieoffener und flexibler ausgestaltet. Künftig können geförderte Unternehmen auch Technologien zum Abscheiden und Speichern von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage, CCS) sowie zum Abscheiden und Nutzen von Kohlendioxid (Carbon Capture und Utilization, CCU) einsetzen, um ihre Produktion zu dekarbonisieren. Auch reine Industriedampfprojekte sind nun förderfähig.
Anforderungen an die Emissionsminderung wurden angepasst
Um die Umsetzung der Vorhaben zu erleichtern, hat das BMWE die Mindestanforderungen an die Minderung von Treibhausgasemissionen angepasst. Spätestens ab dem vierten vollständigen Kalenderjahr nach dem operativen Beginn des Vorhabens müssen die Emissionen um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Referenzsystem reduziert sein – im ersten Gebotsverfahren waren es 60 Prozent spätestens ab dem dritten vollständigen Kalenderjahr. In den letzten zwölf Monaten der Vertragslaufzeit ist eine Emissionsminderung von mindestens 85 Prozent (zuvor: 90 Prozent) zu erreichen.
Zudem hat das Ministerium die Regeln zum Verschieben des operativen Beginns flexibler gestaltet, sodass Unternehmen ihre Vorhaben besser an technologische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen anpassen können. Eine neue Bestimmung, die einen Ausstieg vor dem operativen Beginn regelt, erhöht die Planungssicherheit insbesondere bei Vorhaben, die von kritischen externen Faktoren abhängen. Darüber hinaus wurde die Höhe potenzieller Rückzahlungen begrenzt. Das verbessert die finanzielle Planbarkeit und erleichtert unternehmerische Entscheidungen.
Unternehmen können sich bis einschließlich 7. September 2026 um eine Förderung bewerben. Voraussetzung ist, dass sie am vorbereitenden Verfahren für das Gebotsverfahren 2026 teilgenommen haben.
Hintergrund: CO2-Differenzverträge
Die CO2-Differenzverträge sichern Unternehmen gegen Schwankungen des CO2-Preises ab. Ziel ist es, Investitionen in innovative und CO2-arme Produktionsverfahren auch unter volatilen Marktbedingungen wirtschaftlich tragfähig zu machen. Insbesondere energieintensive Unternehmen erhalten so verlässliche Rahmenbedingungen für langfristige Investitions- und Standortentscheidungen in Deutschland.
Das BMWE gleicht über einen Zeitraum von 15 Jahren Mehrkosten aus, die im Vergleich zu konventionellen Referenzsystemen entstehen. Dabei werden insbesondere Entwicklungen des CO2-Preises berücksichtigt. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens. Ziel ist es, Vorhaben zu identifizieren, die mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel umgesetzt werden können. Dadurch ist sichergestellt, dass die Mittel effektiv verwendet und nur die effizientesten Projekte unterstützt werden.
Das Programm richtet sich an energieintensive Industrien, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen.
Differenzverträge sind ein etablierter Ansatz, um Investitionen anzureizen. Sie basieren auf einer marktwirtschaftlichen Funktionsweise. Auch das Vereinigte Königreich, Frankreich, die Niederlande und Österreich nutzen bereits Differenzverträge, um Energieerzeuger oder energieintensive Unternehmen abzusichern.
Die Förderrichtlinie für das Gebotsverfahren 2026 wird in Kürze auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Alle relevanten Dokumente zum Gebotsverfahren finden Sie hier.