Vorbereitendes Verfahren 2027 der CO2-Differenzverträge startet
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Förderaufruf
Vorverfahren 2027 der CO2-Differenzverträge startet
19.10.2026 | Heute beginnt das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2027. Durch das neu konzipierte Auktionsdesign stehen drei Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie dabei besonders im Fokus.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat heute das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2027 (kurz Vorverfahren 2027) des Förderprogramms CO2-Differenzverträge gestartet. Eine Teilnahme am Vorverfahren 2027 ist bis einschließlich 14. Dezember 2026 möglich. Voraussichtlich im Mai 2027 soll das eigentliche Gebotsverfahren 2027 starten. Dieses steht ausschließlich Unternehmen offen, die zuvor am Vorverfahren 2027 teilgenommen haben. Die Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge (FRL CCfD) vom 4. Mai 2026, die bereits dem Gebotsverfahren 2026 zugrunde lag, findet auch auf das Vorverfahren 2027 Anwendung.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das BMWE Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren. Ziel ist es, Investitionen in unterschiedliche Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie anzureizen. Und das Interesse an dem Programm ist groß, wie die rege Teilnahme an dem Gebotsverfahren 2026 gezeigt hat.
Verändertes Auktionsdesign
Das Vorverfahren 2027 hat sich gegenüber dem Gebotsverfahren 2026 in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Verändert wurde vor allem das Auktionsdesign: Erstmals sind technologiespezifische Förderbudgets festgelegt: Für Wasserstoff, CCU/CCS und Prozesswärme gibt es eigene Förderbudgets. Damit will das BMWE gezielt zum Hochlauf dieser Technologien beitragen.
Schwerpunkt auf Wasserstoff, CCU/CCS und Prozesswärme
So können sich etwa Wasserstoff-Vorhaben auf ein speziell reserviertes Förderbudget bewerben. Dabei müssen sich die Unternehmen zu einem bestimmten Wasserstoff-Mindesteinsatz bekennen, wofür ihnen ein potenziell höherer Strike-Price in der Auktion gewährt wird.
Auch CCU/CCS-Vorhaben sollen durch ein spezifisches Fördervolumen noch gezielter gefördert werden. Dadurch lassen sich die CO2-Vermeidungskosten von CCU/CCS besser berücksichtigen und der Markthochlauf kann gezielter angereizt werden.
Für die Dekarbonisierung von Prozesswärme steht ebenfalls ein gesondertes Budget zur Verfügung. Ein spezieller Fokus liegt dabei auf Hochtemperaturprozessen, die etwa beim Brennen von Ziegeln, beim Aufschmelzen von Glas-Rohstoffen oder bei der Reduktion von Metallerzen zum Einsatz kommen. Für entsprechende Vorhaben ist ein eigener Teil des Prozesswärme-Budgets reserviert.
Die Höhe der technologiespezifischen Fördervolumina wird auf Basis der Teilnahme am Vorverfahren 2027 sowie der Ergebnisse der dazugehörigen Konsultation festgelegt. Wasserstoff-, CCU/CCS- und Prozesswärme-Vorhaben sind daher ausdrücklich aufgefordert, am Vorverfahren 2027 teilzunehmen. Für Wasserstoff sind bei ausreichendem Interesse mindestens 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Damit will das BMWE in der Aufbauphase des Wasserstoffmarkts gezielt die Kostenlücke zwischen Gestehungskosten und Zahlungsbereitschaft industrieller Abnehmer reduzieren und sogenannte First Mover unterstützen.
Öffentliche Konsultation
Im Rahmen des Vorverfahrens 2027 findet eine öffentliche Konsultation statt, die Unternehmen, Verbänden und weiteren Interessierten die Möglichkeit eröffnet, Rückmeldungen zur Ausgestaltung des Förderprogramms zu geben. Eine Teilnahme an der Konsultation ist vom 26. Oktober bis einschließlich 14. Dezember 2026 über ein Onlineformular möglich, welches in Kürze auf diesem Portal zur Verfügung gestellt wird.
Die Erkenntnisse aus dem Vorverfahren 2027 und der Konsultation sollen in die weitere Ausgestaltung des Gebotsverfahrens 2027 einfließen. Es sind daher noch Änderungen im Förderaufruf für das Gebotsverfahren 2027 gegenüber der für das Vorverfahren geltenden Fassung zu erwarten.
Webinare
Um interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich über die genauen Modalitäten des Vorverfahrens 2027 zu informieren und offene Fragen zu klären, finden am 27. Oktober und am 3. November 2026 zwei digitale Sprechstunden dazu statt. Die jeweiligen Fokusthemen der beiden Webinare sowie die Links zur Anmeldung finden Sie in Kürze auf der Startseite dieses Portals.
Weitere Hinweise und Informationen
Aktuell steht die Durchführung des Gebotsverfahrens 2027 unter Haushaltsvorbehalt. Auch bedarf sie – wie die vorhergehenden Gebotsverfahren – einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Die Bekanntmachung des vorbereitenden Verfahrens 2027 wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mehr Informationen zum vorbereitenden Verfahren 2027 finden Sie hier.
Alle relevanten Dokumente zum vorbereitenden Verfahren 2027 haben wir hier für Sie bereitgestellt.
Hintergrund: CO2-Differenzverträge
Die CO2-Differenzverträge sichern Unternehmen gegen Schwankungen des CO2-Preises ab. Ziel ist es, Investitionen in innovative und CO2-arme Produktionsverfahren auch unter volatilen Marktbedingungen wirtschaftlich tragfähig zu machen. Insbesondere energieintensive Unternehmen erhalten so verlässliche Rahmenbedingungen für langfristige Investitions- und Standortentscheidungen in Deutschland.
Das BMWE gleicht über einen Zeitraum von 15 Jahren Mehrkosten aus, die im Vergleich zu konventionellen Referenzsystemen entstehen. Dabei werden insbesondere Entwicklungen des CO2-Preises berücksichtigt. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens. Ziel ist es, Vorhaben zu identifizieren, die mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel umgesetzt werden können. Dadurch ist sichergestellt, dass die Mittel effektiv verwendet und nur die effizientesten Projekte unterstützt werden.
Das Programm richtet sich an energieintensive Industrien, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen.
Differenzverträge sind ein etablierter Ansatz, um Investitionen anzureizen. Sie basieren auf einer marktwirtschaftlichen Funktionsweise. Auch das Vereinigte Königreich, Frankreich, die Niederlande und Österreich nutzen bereits Differenzverträge, um Energieerzeuger oder energieintensive Unternehmen abzusichern.