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Webinarreihe zum Gebotsverfahren 2026

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Webinarreihe zum Gebotsverfahren 2026
Digitale Sprechstunde: Zweites Webinar jetzt online

13.05.2026 | Aktualisiert: 20.05.2026 | Am 19. Mai 2026 fand das zweite Webinar zum Gebotsverfahren 2026 statt. Nun ist die Aufzeichnung der Veranstaltung, die sich vor allem an die Führungsebene interessierter Unternehmen richtet, abrufbar.  

Seit dem 5. Mai 2026 läuft das Gebotsverfahren 2026 des Förderprogramms CO2-Differenzverträge. Vor diesem Hintergrund bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) allen Interessierten die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sechsteiligen Webinarreihe über verschiedene Aspekte des Gebotsverfahrens 2026 zu informieren und Fragen zu stellen.

In der Auftaktveranstaltung am 12. Mai 2026 wurden wesentliche Änderungen der Förderrichtlinie vom 4. Mai 2026 gegenüber dem vorbereitenden Verfahren 2026 erläutert. Die Aufzeichnung des Webinars steht weiter unten auf dieser Seite zur Verfügung.

Zweites Webinar: C-Level-Pitching

In der Folgewoche fand die zweite Digitale Sprechstunde statt, die sich vor allem an die Führungsebene in energieintensiven Industrieunternehmen richtete. Wer sie verpasst hat oder noch einmal anschauen möchte, findet hier eine Aufzeichnung der halbstündigen Veranstaltung:

Aufzeichnung des zweiten Webinars

Dr. Benedikt Dengler vom Referat „Förderprogramme Dekarbonisierung der Industrie“ im BMWE, das für die CO2-Differenzverträge zuständig ist, hob zu Beginn die Weiterentwicklung innerhalb des Programms hervor. „Bei eigentlich allen Änderungen lag unser Hauptaugenmerk darauf, dass wir die Risiken, die die Unternehmen mit einem Vertragsschluss eingehen, soweit wie möglich begrenzen“, sagte Dengler.

So sei das Programm nun deutlich flexibler ausgestaltet. „Wir hoffen, dass wir Ihnen da ein Stück weit das Leben leichter machen konnten“, so Dengler. Etwa in der Frage, ab wann Pönalen drohen, wenn die vorgegebenen CO2-Einsparungsziele nicht erreicht werden

Darüber hinaus habe das BMWE „die potenzielle Rückzahlungsverpflichtung, die sich aus dem Vertrag ergibt, auf den Betrag gedeckelt, den Sie zuvor maximal als Subvention erhalten haben.“ Unternehmen müssten also keine Sorge mehr haben, dass sie ungeplant hohe Rückzahlungen leisten müssten.

CO2-Differenzverträge schließen Wirtschaftlichkeitslücke

Im nachfolgenden Vortrag skizzierte Dr. Jan-Henrik Fischer-Wolfahrt (VDI/VDE-IT) die Grundzüge des Programms. „Die CO2-Differenzverträge sollen die bestehende Wirtschaftlichkeitslücke zwischen konventionellen und CO2-armen Produktionsverfahren schließen“, sagte er.

Letztere seien notwendig, um die verbindlichen Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen in Deutschland umzusetzen. „Und die Industrie ist Emittent von rund 20 Prozent dieser Treibhausgase. Das heißt, eine Umstellung der Produktion ist ein maßgeblicher Beitrag für die Erreichung der Klimaziele, und die CO2-Differenzverträge sollen dazu beitragen, frühzeitig auf CO2-arme Technologien umsteigen zu können und die Mehrkosten entsprechend abzudecken durch die Differenzverträge.“

Im Weiteren ging Fischer-Wolfahrt auf die vier Grundpfeiler einer Förderung im Rahmen der CO2-Differenzverträge ein: Diese ist grundsätzlich technologieoffen, gleicht die Mehrkosten eines CO2-armen Produktionsverfahrens im Vergleich zu konventionell betriebenen Anlagen aus und umfasst sowohl Investitions- als auch Betriebsausgaben über einen Zeitraum von 15 Jahren ab Inbetriebnahme der geförderten Anlage. Die Höhe der Förderung wiederum hängt insbesondere von den Entwicklungen des CO2-Preises im EU-ETS ab.  

Wettbewerbliches Gebotsverfahren garantiert Förderkosteneffizienz

Zielgruppe des Förderprogramms sind emissionsintensive Industrieunternehmen, die dem EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) unterliegen und die planen, ihre Produktion auf CO2-arme Verfahren umzustellen. Um für eine Förderung infrage zu kommen, muss eine Voraussetzung erfüllt sein: „Wir haben die Anforderung, dass die Vorhaben, die gefördert werden sollen, eine Mindestgröße von fünf Kilotonnen CO2-Emissionen pro Jahr haben. Dabei beziehen sich diese fünf Kilotonnen CO2-Emissionen auf ein von der Bewilligungsbehörde definiertes Referenzsystem in Anlehnung an den Benchmark des EU-ETS“, führte Fischer-Wolfahrt aus.  

Im Anschluss erläuterte er die Ausgestaltung des wettbewerblichen Gebotsverfahrens. Dieses stelle sicher, dass diejenigen Vorhaben einen Zuschlag erhalten, die die höchste Förderkosteneffizienz aufweisen.

Der Abschluss eines CO2-Differenzvertrages, so das Resümee des Vortrags, böte den Unternehmen vier zentrale Vorteile: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, langfristige Planungssicherheit, leichterer Zugang zu weiterer Finanzierung durch Banken und Investoren sowie vielfältige Möglichkeiten, sich mit anderen geförderten Unternehmen zu vernetzen und den Wissensaufbau im eigenen Betrieb voranzutreiben.

Fragerunde im Anschluss

An den Vortrag schloss sich wie beim vorhergehenden Webinar eine Fragerunde an. Fachleute aus dem Projektträger-Konsortium beantworteten dabei sowohl Fragen, die vorab über das E-Mail-Postfach fragen@co2-differenzvertraege.info eingegangen waren, als auch anonym im Chat gestellte Fragen der Teilnehmenden. Die im Chat gestellten Fragen sind nicht Teil der Aufzeichnung.  

Alle Fragen – auch jene, die während des Webinars aus Zeitgründen nicht beantwortet werden konnten – werden im Nachgang schriftlich beantwortet und in anonymisierter Form auf der Website unter Fragen aus den Gebotsrunden veröffentlicht.

Erste digitale Sprechstunde: Vorstellung der Förderrichtlinie – zentrale Neuerungen

Die Autaktveranstaltung der Webinarreihe fand am 12. Mai 2026 statt. Im Mittelpunkt der ersten Digitalen Sprechstunde standen zentrale Neuerungen der Förderrichtlinie vom 4. Mai 2026 gegenüber dem vorbereitenden Verfahren 2026.

Interessierte, die die Veranstaltung verpasst haben, können das Webinar hier nachverfolgen:

Aufzeichnung des ersten Webinars

In seiner Begrüßung sagte Dr. Peter Menck, dass für das Gebotsverfahren 2026 fünf Milliarden Euro im Bundeshaushalt für dieses Jahr vorgesehen seien. „Der zeitliche Ablauf des Gebotsverfahrens ist darauf ausgerichtet, dass diese Mittel auch in diesem Jahr genutzt werden können“, erklärte der Leiter des Referats „Förderprogramme Dekarbonisierung der Industrie“ im BMWE, das für die CO2-Differenzverträge zuständig ist.

Gegenüber der ersten Gebotsrunde im Jahr 2024 sei das Programm deutlich technologieoffener ausgestaltet, so Menck. So sind nun auch CCU/S- sowie reine Industriedampfprojekte grundsätzlich förderfähig. „Außerdem haben wir an verschiedenen Stellen Flexibilisierungen vorgenommen“, ergänzte er.

Förderprogramm erneut grundlegend geprüft

Welche konkreten Änderungen damit verbunden sind, erläuterte anschließend Dr. Hajo Hoffmann vom Projektträger Jülich. Zunächst stellte er klar: „Das Grundkonzept der CO2-Differenzverträge ist gleichgeblieben.“ Bereits im vorbereitenden Verfahren 2026 seien erste Vereinfachungen vorgesehen worden. „Mit Blick auf die wirtschaftliche Realität wurde das Programm anschließend nochmals grundlegend auf den Prüfstand gestellt. Parallel zum vorbereitenden Verfahren wurde zudem eine Konsultation durchgeführt“, sagte Hoffmann.

Das Ergebnis: „An entscheidenden Stellen wurde das Programm deutlich im Sinne der Umsetzbarkeit angepasst.“ In seinem Vortrag konzentrierte sich Hoffmann daher insbesondere auf die Änderungen gegenüber dem vorbereitenden Verfahren 2026. Ziel der Anpassungen in der FRL sei es, Risiken für die Zuwendungsempfänger zu reduzieren, die Flexibilität des Förderprogramms zu erhöhen und die Anforderungen an eine erfolgreiche Antragstellung zu präzisieren.

So seien finanzielle und zeitliche Risiken in der Projektanlaufphase reduziert worden – etwa durch klare Regeln zu Exitmöglichkeiten vor dem operativen Beginn eines Vorhabens, durch die Deckelung möglicher Rückzahlungen seitens der Zuwendungsempfänger sowie durch die Möglichkeit, den CO2-Differenzvertrag aufzuheben, wenn die geförderte Anlage nicht spätestens 18 Monate nach Ablauf der Frist für den operativen Beginn in Betrieb genommen werden kann.

Weniger Risiken, mehr Flexibilität

Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Minderung von Treibhausgasemissionen im Projektverlauf moderat gesenkt. Hintergrund sei die Erfahrung gewesen, dass die bisherigen Vorgaben für Unternehmen nur schwer erreichbar waren, erläuterte Hoffmann. Zudem besteht nun die Möglichkeit, bereits vor dem operativen Beginn eines Vorhabens eine Verschiebung zu beantragen.

Um die Anforderungen an Antragsteller weiter zu präzisieren, wurden zudem zentrale Definitionen – etwa zur CO2-Transportinfrastruktur und zu schwer vermeidbaren Emissionen – konkretisiert. Darüber hinaus wurden die Systemgrenzen für CO2-Abscheideanlagen präzisiert sowie klare Vorgaben zur Konsortialbildung formuliert.

Terminübersicht 

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die kommenden Themen und Termine der Webinarreihe. Hier können Sie sich auch direkt für einzelne oder alle Veranstaltungen anmelden.

1. Webinar (hat bereits stattgefunden)
Termin: 12. Mai 2026, von 11 bis 12 Uhr
Fokusthema: Vorstellung der Förderrichtlinie: zentrale Neuerungen

2. Webinar (hat bereits stattgefunden)
Termin: 19. Mai 2026, von 11 bis 11:30 Uhr
Fokusthema: CCfD C-Level-Pitching

3. Webinar
Termin: 26. Mai 2026, von 11 bis 12 Uhr
Fokusthema: Neuer Förderschwerpunkt CCS und CCU
Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/5230490517569598293

4. Webinar
Termin: 2. Juni 2026, von 11 bis 12 Uhr
Fokusthema: Referenzsysteme
Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/6809500265730370904

5. Webinar
Termin: 9. Juni 2026, von 11 bis 12 Uhr
Fokusthema: Zahlungsfluss und Dynamisierung
Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/2530555053170346325

6. Webinar
Termin: 16. Juni 2026, von 11 bis 12 Uhr
Fokusthema: Antragsstellung und Gebotsberechnung
Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/8018249473237610841