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Webinarreihe zum Gebotsverfahren 2026

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Webinarreihe zum Gebotsverfahren 2026
Digitale Sprechstunde zur Antragsstellung jetzt online

13.05.2026 | Aktualisiert: 18.06.2026 | Der sechste und letzte Teil der Webinarreihe zum Gebotsverfahren 2026 vermittelte Wissenswertes zu den Themen Antragsstellung und Gebotsberechnung. Nun ist die Aufzeichnung der Veranstaltung abrufbar.  

Seit dem 5. Mai 2026 läuft das Gebotsverfahren 2026 des Förderprogramms CO2-Differenzverträge. Vor diesem Hintergrund bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) allen Interessierten die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sechsteiligen Webinarreihe über verschiedene Aspekte des Gebotsverfahrens 2026 zu informieren und Fragen zu stellen. Eine Übersicht über die Themen und Termine der Veranstaltungsreihe, die vom 12. Mai bis zum 16. Juni 2026 stattfand, findet sich weiter unten auf dieser Seite. 

Sechstes Webinar: Antragsstellung und Gebotsberechnung

Um Interessierten, die an einem oder mehreren Webinaren nicht teilnehmen konnten, die Möglichkeit zu geben, sie im Nachhinein anzusehen, stehen zudem die Aufzeichnungen der Veranstaltungen auf dieser Seite zur Verfügung.  Auch der Mitschnitt des sechsten Webinars, das am 16. Juni 2026 stattfand, ist nun abrufbar:

Aufzeichnung des sechsten Webinars

Dr. Teresa Schauperl aus dem Referat „Förderprogramme Dekarbonisierung der Industrie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie begrüßte die Teilnehmenden und gab einen Überblick über die Themenschwerpunkte der bisher durchgeführten fünf Webinare. Sie verwies auf die umfassenden Informationen und Hilfen, die zur Vorbereitung eines Gebots für einen CO2-Differenzvertrag auf der → Programm-Website zu finden sind. Zusätzlich verwies sie auf die Möglichkeit von Einzelgesprächen mit dem BMWE, die allen interessierten Unternehmen offensteht.

Anschließend präsentierte Dr. Hajo Hoffmann vom Projektträger Jülich eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen und führte durch die einzelnen Schritte der Antragstellung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung mit praktischen Hinweisen

Hoffmann erläuterte zunächst einige formelle und technische Aspekte, die beim Ausfüllen der Dokumente zu beachten sind. So sollten die dynamischen PDF-Dokumente stets mit dem kostenlos verfügbaren Adobe Acrobat Reader geöffnet werden. Zudem betonte er, dass die Anträge von den zeichnungsberechtigten Personen der antragstellenden Unternehmen in der vorgeschriebenen Form zu unterzeichnen sind.

Um den Zuhörenden die Antragstellung möglichst praxisnah zu vermitteln, demonstrierte Hoffmann den Antragsprozess anhand konkreter beispielhafter Angaben in den einzureichenden Formularen zur Vorhabenbeschreibung und im Quantitativen Abfragedokument (QAD) sowie bei der Dateneingabe im Förderportal easy-online.

„Es ist ein großes Förderprogramm mit großen Fördersummen. Für die Größe ist es eigentlich unkompliziert, aber die Antragstellung ist nicht ganz einfach. Nutzen Sie deswegen gerne alle Hilfen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen“, appellierte Hoffmann an die Teilnehmenden und verwies auch auf zwei kürzlich veröffentlichte Erklärvideos zum Ausfüllen des quantitativen Abfragedokuments. Das eine führt am→ Beispiel eines Vorhabens zur Herstellung von grünem Stahl durch das QAD, das andere am → Beispiel eines Vorhabens im Bereich der Abscheidung und Speicherung von CO2, kurz CCS. Beide Videos finden Sie im → Dokumentenschrank.

Fragerunde

Wie bei den vorangegangenen Webinaren schloss sich an den Vortrag eine Fragerunde an, in der Expertinnen und Experten des Projektträgerkonsortiums auf spezielle Fragestellungen und allgemeine Fragen eingingen. Dabei verwiesen sie häufig auf die Förderrichtlinie, das Handbuch oder das Quantitative Abfragedokument, die → im Dokumentenbereich auf dieser Seite zum Download bereitstehen.

Alle Fragen – auch diejenigen, die während des Webinars aus Zeitgründen nicht beantwortet werden konnten – wurden im Nachgang schriftlich beantwortet und in anonymisierter Form auf der Website im Bereich → Fragen aus den Gebotsrunden veröffentlicht.  

Fünftes Webinar: Zahlungsfluss und Dynamisierung

Die fünfte Digitale Sprechstunde behandelte die Berechnung der Auszahlungen und die Deckelung möglicher durch die Unternehmen zu leistenden Rückzahlungen. Wer sie verpasst hat oder noch einmal anschauen möchte, findet hier eine Aufzeichnung der Veranstaltung:

Aufzeichnung des fünften Webinars

In seiner Begrüßung wies Dr. Benedikt Dengler aus dem Referat „Förderprogramme Dekarbonisierung der Industrie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Teilnehmenden darauf hin, dass auf der Programm-Website eine Erklärhilfe zur Abschätzung der jährlichen Förderhöhe für das Gebotsverfahren 2026 zur Verfügung steht. Als wesentliche Neuerung im Gebotsverfahren 2026 hob er zudem hervor, dass die Höhe der möglichen Rückzahlungen durch die Zuwendungsempfänger nun gedeckelt ist. Ziel dieser Regelung ist es, die Teilnahme am Förderprogramm für Unternehmen besser kalkulierbar zu machen.

Detailliertere Infos hierzu gab Dr. Thomas Kropp (VDI/VDE-IT) im anschließenden Vortrag. Er erläuterte zunächst die Dynamisierung und die damit verbundene Berechnung der Auszahlungen im Förderprogramm.  Anschließend stellte er Möglichkeiten vor, mit denen Unternehmen im Falle einer Bezuschlagung den Auszahlungsfluss beeinflussen können.

Mögliche Rückzahlungen sind im Gebotsverfahren 2026 gedeckelt

Zunächst erklärte Kropp die Grundidee der Auszahlungssystematik des Förderprogramms. „Die CO2-Differenzverträge haben das Ziel, die Mehrkosten auszugleichen, die den Unternehmen durch Investitionen in CO2-arme Produktionstechnologien gegenüber einem konventionellen Referenzsystem entstehen“, so Kropp. „Dabei soll die Auszahlung an die tatsächlich erreichte Emissionsminderung gekoppelt werden, die natürlich auch von der Produktionsmenge im Vorhaben abhängt.“ In die Berechnung fließen außerdem die Entwicklung des CO2-Preises im europäischen Emissionshandel (EU ETS 1) sowie die jeweils aktuellen Marktpreise für die Energieträger ein, die sowohl im jeweiligen Vorhaben als auch im Referenzsystem verwendet werden.

Steigt beispielsweise der CO2-Preis während der Laufzeit eines CO2-Differenzvertrags, kann dies dazu führen, dass eine geförderte Anlage kostengünstiger produziert als das konventionelle Referenzsystem. In diesem Fall dreht sich das Zahlungsverhältnis um, und das geförderte Unternehmen muss Rückzahlungen leisten.

Bei diesen sogenannten Überschusszahlungen setzt eine wesentliche Neuerung der für das Gebotsverfahren 2026 geltenden Förderrichtlinie an. So ist die Maximalhöhe möglicher Rückzahlungen nun auf die bis dahin ausgezahlte Fördersumme begrenzt. Bereits geleistete Überschusszahlungen werden dabei angerechnet. Darüber hinaus gilt ein Jahreslimit: Pro Jahr muss höchstens ein Fünfzehntel der maximalen gesamten Fördersumme zurückgezahlt werden.

Ziel dieser Deckelung ist es, die finanzielle Planbarkeit für die Unternehmen zu verbessern und ihnen die Entscheidung für eine Teilnahme am Gebotsverfahren zu erleichtern.

Darüber hinaus erläuterte Kropp in seinem Vortrag die Grundlagen der Auszahlung und der Abrechnung sowie verschiedene Steuerungs- und Korrekturmechanismen, etwa den Leistungsdeckel bei der Emissionsminderung oder den Abzug anderer Förderungen. 

Viertes Webinar: Referenzsysteme

Die vierte Digitale Sprechstunde thematisierte die Rolle von Referenzsystemen für die Berechnung der avisierten Treibhausgasminderung und für die Ermittlung von Bedarfen an Energieträgern. Wer sie verpasst hat oder noch einmal anschauen möchte, findet hier eine Aufzeichnung der Veranstaltung:

Aufzeichnung des vierten Webinars

In ihrer Begrüßung hob Dr. Teresa Schauperl aus dem Referat „Förderprogramme Dekarbonisierung der Industrie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die zentrale Bedeutung des Themas Referenzsysteme für das Verständnis der CO2-Differenzverträge hervor. Das heutige Webinar biete allen Interessierten Gelegenheit, sich über dieses wichtige, zugleich jedoch komplexe Thema zu informieren und im Anschluss an den Einführungsvortrag Fragen zu stellen.

Im anschließenden Vortrag erläuterte Dr. Thomas Kropp (VDI/VDE-IT), was im Kontext der CO2-Differenzverträge unter Referenzsystemen zu verstehen ist. Darüber hinaus gab er praktische Hinweise zur Antragstellung sowie zur Umsetzung geförderter Vorhaben.

Referenzsysteme spielen eine Schlüsselrolle im Förderprogramm

In Anlehnung an das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) sind Referenzsysteme als effiziente und emissionsarme, konventionelle Produktionstechnologien definiert. Die für die CO2-Differenzverträge maßgeblichen Referenzsysteme sind in Anhang 1 des Förderaufrufs aufgeführt.

„Referenzsysteme nehmen im Förderprogramm der CO2-Differenzverträge eine zentrale Rolle ein“, betonte Kropp. „Sie dienen nicht nur als Bezugsgröße für die Berechnung der Treibhausgasminderung eines Vorhabens, sondern auch für Ermittlung von Mehr- oder Minderbedarfen an Energieträgern. Diese fließen wiederum in die Dynamisierung sowie in die Berechnung von Fördersummen und Auszahlungsbeträgen ein.“

Von den Referenzsystemen zu unterscheiden sind die sogenannten Referenzanlagen. Dabei handelt es sich um reale, konventionelle Bestandsanlagen, die von den Zuwendungsempfängern oder mit ihnen verbundenen Unternehmen in Deutschland betrieben werden. Um eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, muss die Produktion der jeweiligen Referenzanlage bis zum Ende der Laufzeit des CO2-Differenzvertrages um mindestens 85 Prozent der Produktionskapazität der geförderten Anlage reduziert werden. Diese Reduktion ist bei der Umrüstung einer Bestandsanlage grundsätzlich erfüllt. 

Darüber hinaus ging Kropp auf die Themen Systemgrenzen, Förderbedingungen bei mehreren Referenzsystemen, vorgelagerte Referenzsysteme und Produktemissionen ein. Anhand eines Beispiels zeigte er zudem, welche Angaben Antragstellende im Quantitativen Abfragedokument bei vorgelagerten Referenzsystemen machen müssen. Die entsprechenden Erläuterungen können in der Aufzeichnung der Veranstaltung nachvollzogen werden.

Drittes Webinar: CCU und CCS

Die dritte Digitale Sprechstunde am 26. Mai leuchtete die Förderbedingungen für Projekte aus, die die Nutzung oder Speicherung von CO2 beinhalten. Wer sie verpasst hat oder noch einmal anschauen möchte, findet hier eine Aufzeichnung der Veranstaltung:

Aufzeichnung des dritten Webinars

Nach einer Begrüßung aus dem Projektträgerkonsortium eröffnete Juliane Stolle vom zuständigen Referat  "Förderprogramme Dekarbonisierung der Industrie" des Bundeswirtschaftsministeriums die Veranstaltung. Sie erklärte die gesetzlichen Grundlagen für die Realisierung von CCU- und CCS-Projekten und erläuterte, wie bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie eben solche Projekte mitbedacht wurden.

Spezielle Regeln für CCU und CCS

Im Anschluss erklärte Dr. Rena Gradmann vom Projektträger Jülich die relevanten Punkte zur Förderfähigkeit von CCS- und CCU-Vorhaben in der Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge. Zunächst ging es um Abschnitt 4.15, der unter anderem die Anforderungen an den Abgasstrom definiert. Gradmann ging dabei genauer auf Beispiele ein, etwa wann eine Förderfähigkeit vorliegt, welche Besonderheiten für die Förderfähigkeit von thermischen Abfallbehandlungsanlagen gelten oder wo die Systemgrenzen für Vorhaben liegen. (Diese Informationen können Sie im oben eingebetteten Video nachsehen.)

Sie wies auch darauf hin, dass ein tatsächlicher Anschluss an die notwendigen Transport- und Speicherinfrastrukturen plausibel dargelegt werden müsse. Gleichzeitig gelten im Gegensatz zu anderen THG-Minderungstechnologien Ausnahmen bei der Nutzung fossiler Brennstoffe.

Zweites Webinar: C-Level-Pitching

Die zweite Digitale Sprechstunde richtete sich vor allem an die Führungsebene in energieintensiven Industrieunternehmen. Wer sie verpasst hat oder noch einmal anschauen möchte, findet hier eine Aufzeichnung der halbstündigen Veranstaltung:

Aufzeichnung des zweiten Webinars

Dr. Benedikt Dengler vom Referat „Förderprogramme Dekarbonisierung der Industrie“ im BMWE, das für die CO2-Differenzverträge zuständig ist, hob zu Beginn die Weiterentwicklung innerhalb des Programms hervor. „Bei eigentlich allen Änderungen lag unser Hauptaugenmerk darauf, dass wir die Risiken, die die Unternehmen mit einem Vertragsschluss eingehen, soweit wie möglich begrenzen“, sagte Dengler.

So sei das Programm nun deutlich flexibler ausgestaltet. „Wir hoffen, dass wir Ihnen da ein Stück weit das Leben leichter machen konnten“, so Dengler. Etwa in der Frage, ab wann Pönalen drohen, wenn die vorgegebenen CO2-Einsparungsziele nicht erreicht werden

Darüber hinaus habe das BMWE „die potenzielle Rückzahlungsverpflichtung, die sich aus dem Vertrag ergibt, auf den Betrag gedeckelt, den Sie zuvor maximal als Subvention erhalten haben.“ Unternehmen müssten also keine Sorge mehr haben, dass sie ungeplant hohe Rückzahlungen leisten müssten.

CO2-Differenzverträge schließen Wirtschaftlichkeitslücke

Im nachfolgenden Vortrag skizzierte Dr. Jan-Henrik Fischer-Wolfahrt (VDI/VDE-IT) die Grundzüge des Programms. „Die CO2-Differenzverträge sollen die bestehende Wirtschaftlichkeitslücke zwischen konventionellen und CO2-armen Produktionsverfahren schließen“, sagte er.

Letztere seien notwendig, um die verbindlichen Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen in Deutschland umzusetzen. „Und die Industrie ist Emittent von rund 20 Prozent dieser Treibhausgase. Das heißt, eine Umstellung der Produktion ist ein maßgeblicher Beitrag für die Erreichung der Klimaziele, und die CO2-Differenzverträge sollen dazu beitragen, frühzeitig auf CO2-arme Technologien umsteigen zu können und die Mehrkosten entsprechend abzudecken durch die Differenzverträge.“

Im Weiteren ging Fischer-Wolfahrt auf die vier Grundpfeiler einer Förderung im Rahmen der CO2-Differenzverträge ein: Diese ist grundsätzlich technologieoffen, gleicht die Mehrkosten eines CO2-armen Produktionsverfahrens im Vergleich zu konventionell betriebenen Anlagen aus und umfasst sowohl Investitions- als auch Betriebsausgaben über einen Zeitraum von 15 Jahren ab Inbetriebnahme der geförderten Anlage. Die Höhe der Förderung wiederum hängt insbesondere von den Entwicklungen des CO2-Preises im EU-ETS ab.  

Wettbewerbliches Gebotsverfahren garantiert Förderkosteneffizienz

Zielgruppe des Förderprogramms sind emissionsintensive Industrieunternehmen, die dem EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) unterliegen und die planen, ihre Produktion auf CO2-arme Verfahren umzustellen. Um für eine Förderung infrage zu kommen, muss eine Voraussetzung erfüllt sein: „Wir haben die Anforderung, dass die Vorhaben, die gefördert werden sollen, eine Mindestgröße von fünf Kilotonnen CO2-Emissionen pro Jahr haben. Dabei beziehen sich diese fünf Kilotonnen CO2-Emissionen auf ein von der Bewilligungsbehörde definiertes Referenzsystem in Anlehnung an den Benchmark des EU-ETS“, führte Fischer-Wolfahrt aus.  

Im Anschluss erläuterte er die Ausgestaltung des wettbewerblichen Gebotsverfahrens. Dieses stelle sicher, dass diejenigen Vorhaben einen Zuschlag erhalten, die die höchste Förderkosteneffizienz aufweisen.

Der Abschluss eines CO2-Differenzvertrages, so das Resümee des Vortrags, böte den Unternehmen vier zentrale Vorteile: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, langfristige Planungssicherheit, leichterer Zugang zu weiterer Finanzierung durch Banken und Investoren sowie vielfältige Möglichkeiten, sich mit anderen geförderten Unternehmen zu vernetzen und den Wissensaufbau im eigenen Betrieb voranzutreiben.

Alle Fragen – auch jene, die während des Webinars aus Zeitgründen nicht beantwortet werden konnten – werden im Nachgang schriftlich beantwortet und in anonymisierter Form auf der Website unter Fragen aus den Gebotsrunden veröffentlicht.

Erste digitale Sprechstunde: Vorstellung der Förderrichtlinie – zentrale Neuerungen

Die Autaktveranstaltung der Webinarreihe fand am 12. Mai 2026 statt. Im Mittelpunkt der ersten Digitalen Sprechstunde standen zentrale Neuerungen der Förderrichtlinie vom 4. Mai 2026 gegenüber dem vorbereitenden Verfahren 2026.

Interessierte, die die Veranstaltung verpasst haben, können das Webinar hier nachverfolgen:

Aufzeichnung des ersten Webinars

In seiner Begrüßung sagte Dr. Peter Menck, dass für das Gebotsverfahren 2026 fünf Milliarden Euro im Bundeshaushalt für dieses Jahr vorgesehen seien. „Der zeitliche Ablauf des Gebotsverfahrens ist darauf ausgerichtet, dass diese Mittel auch in diesem Jahr genutzt werden können“, erklärte der Leiter des Referats „Förderprogramme Dekarbonisierung der Industrie“ im BMWE, das für die CO2-Differenzverträge zuständig ist.

Gegenüber der ersten Gebotsrunde im Jahr 2024 sei das Programm deutlich technologieoffener ausgestaltet, so Menck. So sind nun auch CCU/S- sowie reine Industriedampfprojekte grundsätzlich förderfähig. „Außerdem haben wir an verschiedenen Stellen Flexibilisierungen vorgenommen“, ergänzte er.

Förderprogramm erneut grundlegend geprüft

Welche konkreten Änderungen damit verbunden sind, erläuterte anschließend Dr. Hajo Hoffmann vom Projektträger Jülich. Zunächst stellte er klar: „Das Grundkonzept der CO2-Differenzverträge ist gleichgeblieben.“ Bereits im vorbereitenden Verfahren 2026 seien erste Vereinfachungen vorgesehen worden. „Mit Blick auf die wirtschaftliche Realität wurde das Programm anschließend nochmals grundlegend auf den Prüfstand gestellt. Parallel zum vorbereitenden Verfahren wurde zudem eine Konsultation durchgeführt“, sagte Hoffmann.

Das Ergebnis: „An entscheidenden Stellen wurde das Programm deutlich im Sinne der Umsetzbarkeit angepasst.“ In seinem Vortrag konzentrierte sich Hoffmann daher insbesondere auf die Änderungen gegenüber dem vorbereitenden Verfahren 2026. Ziel der Anpassungen in der FRL sei es, Risiken für die Zuwendungsempfänger zu reduzieren, die Flexibilität des Förderprogramms zu erhöhen und die Anforderungen an eine erfolgreiche Antragstellung zu präzisieren.

So seien finanzielle und zeitliche Risiken in der Projektanlaufphase reduziert worden – etwa durch klare Regeln zu Exitmöglichkeiten vor dem operativen Beginn eines Vorhabens, durch die Deckelung möglicher Rückzahlungen seitens der Zuwendungsempfänger sowie durch die Möglichkeit, den CO2-Differenzvertrag aufzuheben, wenn die geförderte Anlage nicht spätestens 18 Monate nach Ablauf der Frist für den operativen Beginn in Betrieb genommen werden kann.

Weniger Risiken, mehr Flexibilität

Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Minderung von Treibhausgasemissionen im Projektverlauf moderat gesenkt. Hintergrund sei die Erfahrung gewesen, dass die bisherigen Vorgaben für Unternehmen nur schwer erreichbar waren, erläuterte Hoffmann. Zudem besteht nun die Möglichkeit, bereits vor dem operativen Beginn eines Vorhabens eine Verschiebung zu beantragen.

Um die Anforderungen an Antragsteller weiter zu präzisieren, wurden zudem zentrale Definitionen – etwa zur CO2-Transportinfrastruktur und zu schwer vermeidbaren Emissionen – konkretisiert. Darüber hinaus wurden die Systemgrenzen für CO2-Abscheideanlagen präzisiert sowie klare Vorgaben zur Konsortialbildung formuliert.

Terminübersicht 

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Themen und Termine der Webinarreihe. 

1. Webinar (hat bereits stattgefunden)
Termin: 12. Mai 2026, von 11 bis 12 Uhr
Fokusthema: Vorstellung der Förderrichtlinie: zentrale Neuerungen

2. Webinar (hat bereits stattgefunden)
Termin: 19. Mai 2026, von 11 bis 11:30 Uhr
Fokusthema: CCfD C-Level-Pitching

3. Webinar (hat bereits stattgefunden)
Termin: 26. Mai 2026, von 11 bis 12 Uhr
Fokusthema: Neuer Förderschwerpunkt CCS und CCU

4. Webinar (hat bereits stattgefunden)
Termin: 2. Juni 2026, von 11 bis 12 Uhr
Fokusthema: Referenzsysteme

5. Webinar (hat bereits stattgefunden)
Termin: 9. Juni 2026, von 11 bis 12 Uhr
Fokusthema: Zahlungsfluss und Dynamisierung

6. Webinar (hat bereits stattgefunden)
Termin: 16. Juni 2026, von 11 bis 12 Uhr
Fokusthema: Antragsstellung und Gebotsberechnung