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Beihilferechtliche Genehmigung durch EU

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Förderrichtlinie
EU-Kommission genehmigt Beihilferegelung zu CO2-Differenzverträgen

08.05.2026 | Die beihilferechtliche Genehmigung der novellierten Förderrichtlinie und des zugehörigen Förderaufrufs der CO2-Differenzverträge durch die Europäische Kommission bringt finale Rechtssicherheit für die Förderbedingungen des Gebotsverfahrens 2026 der CCfD.

Die Europäische Kommission hat die Richtlinie zur Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und gestern genehmigt. Die Regelung trage, so die EU-Kommission in einer Pressemeldung, zur Verwirklichung der Energie- und Klimaziele Deutschlands sowie der Ziele der EU für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit bei. 

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative, zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren, insbesondere in den Branchen Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. 

Teresa Ribera, Kommissions-Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, sagte dazu: "Mit dem heutigen Beschluss unterstützen wir die Industrie bei der Umstellung auf eine umweltfreundlichere Produktion. Dabei achten wir besonders auf Effizienz und Fairness. Diese Regelung wird durch eine gezielte und angemessene Nutzung öffentlicher Fördermittel eine erhebliche Verringerung der Emissionen in Schlüsselsektoren ermöglichen. Dies zeigt, dass wir bei der Dekarbonisierung Fortschritte machen können, während wir gleiche Wettbewerbsbedingungen wahren und sicherstellen, dass der Wettbewerb weiterhin zum langfristigen Wohlstand Europas beiträgt."