Frist zur Antragseinreichung verlängert
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Gebotsverfahren 2026
Frist zur Antragseinreichung verlängert
03.09.2026 | Seit dem 5. Mai 2026 läuft das Gebotsverfahren 2026. Nun wurde die Frist zur Einreichung von Anträgen um zwei Tage verlängert.
Unternehmen, die berechtigt sind, am Gebotsverfahren 2026 teilzunehmen, haben zwei Tage länger Zeit, einen Antrag einzureichen: Die Frist zur Antragseinreichung endet nun am 9. September 2026 um 23.59 Uhr. Bislang war der 7. September 2026, 23.59 Uhr, als materielle Ausschlussfrist festgelegt. Der Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026 wurde entsprechend angepasst.
Hintergrund der Fristverlängerung sind dringende, nicht vorhersehbare Wartungsarbeiten am Antragsportal easy-Online, die dem Betreiber des Portals zufolge von Freitag, 4. September 2026, 18 Uhr, bis Sonntag, 6. September 2026, 18 Uhr, durchgeführt werden. In dieser Zeit steht easy-Online nicht zur Verfügung, sodass weder Antragsformulare bearbeitet noch Anträge eingereicht werden können.
Sie finden den angepassten Förderaufruf auf der Dokumentenseite zum Gebotsverfahren 2026 oder im Dokumentenschrank.